Öffentliche Vergabeverfahren (Ausschreibungen)
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019, Version vom 20. März 2023
- Submissionsverordnung vom 28. Juni 2023
Schwellenwerte
- Unter CHF 150'000: Kein Vergabeverfahren, wenn möglich immer Evaluation von mehreren Offerten
- CHF 150'000 bis 250'000: Einladungsverfahren, Evaluation von mindestens drei Offerten
- Über CHF 250'000: Öffentliches Vergabeverfahren, wird gemeinsam vom Antragsteller und dem Bereich Mobilien (MO) durchgeführt
Einschluss der Mehrwertsteuerbelastung bei der Bewertung von Ausschreibungen
- Gemäss Beschluss der Universitätsleitung 2023-314 vom 22. August 2023 müssen die für die Beschaffungen Verantwortlichen die Preise bei Ausschreibungen unter Einfluss der Mehrwertsteuerbelastung bewerten. Diese Reglung ist zwingend in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben.
Ablauf öffentliches Vergabeverfahren
- Kontaktieren von MO
- Marktanalyse z.B. über Richtofferten (Antragsteller)
- Erstellung Pflichtenheft (Vorlage MO; Anforderungen Antragsteller)
- Durchführung der Ausschreibung
• Publikation (MO)
• Fragen der Offertsteller (Antragsteller)
• Angebotseingang (MO)
• Evaluation (Antragsteller) - Zuschlagserteilung (Universitätsleitung oder Universitätsrat)
- Abwarten der Einsprachefrist
- Bestellung gemäss Ablauf Beschaffung