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Prozess Eingabe Nutzungsbegehren

Die Nutzungssteuernden der Fakultäten und UL-Bereiche sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Anliegen zu baulichen Massnahmen oder zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Sie sind verantwortlich für:

 

  • die Sicherstellung eines geregelten Ablaufs für das Bearbeiten von Flächenbegehren und baulichen Massnahmen der Organisationseinheiten der UZH mittels Flächenbewirtschaftung und Steuerung der Investitionen in Liegenschaften
  • die Prüfung von Begehren zu Flächenbedürfnissen, beispielsweise zusätzliche oder nicht mehr benötigte Flächen, Raumengpässe bei Neueinstellungen
  • die Prüfung von Begehren zu baulichen Massnahmen an/in den Gebäuden, beispielsweise Änderung einer Raumnutzung oder der Raumaufteilung, Anpassungsarbeiten für technische Geräte

Update Abwicklung Prozess Eingabe Nutzungsbegehren

Per 1. April 2025 haben wir innerhalb des Portfolio- und Assetmanagements den Eingabeprozess für Nutzungsbegehren angepasst.

NEU ist, dass unser Team Liegenschaftenmanagement das Begehren bearbeitet und mit Ihnen Rücksprache hält.

Weiterführende Informationen

Eingabe Nutzungsbegehren

Eingabe Nutzungsbegehren nur durch Nutzungssteuernde der Fakultät / des Prorektorats möglich! 

Hilfestellung zum Ausfüllen Nutzungsbegehren

(für bauliche Begehren bis idR 50 TCHF resp. Flächenrückgabe)
WORD_Nutzungsbegehren-Klein
PDF_Nutzungsbegehren-Klein

(für alle anderen Begehren)
WORD_Nutzungsbegehren-Standard
PDF_Nutzungsbegehren-Standard

 

Nutzungssteuernde Raumgut