Nicht mehr genutzte Mobilien / Verkauf Mobilien
Weitergabe Mobilien innerhalb UZH
Nicht mehr genutzte Mobilien sollen zur Verwendung an andere Gruppen abgegeben und nicht eingelagert werden.
Verkauf Mobilien
- Nur falls Mobilien an der UZH nicht weiterverwendet werden können, dürfen sie verkauft werden.
- Weitere Informationen: § 78 FHB und Merkblatt