Nicht mehr genutzte Anlagen / Verkauf Anlagen
Weitergabe Anlagen innerhalb UZH
Nicht mehr genutzte Anlagen sollen zur Verwendung an andere Gruppen abgegeben und nicht eingelagert werden.
Verkauf Anlagen
- Nur falls Anlagen an der UZH nicht weiterverwendet werden können, dürfen sie verkauft werden.
- Weitere Informationen: Finanzhandbuch, § 78 und Merkblatt