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Portfolio- und Assetmanagement

Definitionen und Kompetenzen

Definitionen

  • Mobilien: Mobile Investitionsgüter sind Systeme und funktionelle Einheiten von Systemen aus den Bereichen Laborgeräte, Maschinen, Instrumente, Werkzeuge, Informatik-Hardware (inklusive Betriebssoftware), Fahrzeuge, Mobiliar, aber auch Güter, die unter einem Finanzierungsleasing-Vertrag gehalten werden sowie mobile Kulturgüter wie Skulpturen, Kunstwerke, Bilder, historische wissenschaftliche oder kunstgewerbliche Sammlungen und Museumsgegenstände mit Beschaffungskosten von über CHF 10'000, die länger als ein Jahr genutzt werden. Mobilien sind in der Regel aktivierungspflichtig und werden in der Anlagenbuchhaltung inventarisiert (Finanhandbuch, § 75).
  • Immaterielle Anlagen: Immaterielle Anlagen sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, welche für die Herstellung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt werden, beispielsweise gekaufte Software. Auch immaterielle Anlagen sind in der Regel aktivierungspflichtig und werden in der Anlagenbuchhaltung  inventarisiert (Finanzhandbuch, § 75), wenn die Beschaffungskosten mehr als CHF 10'000 betragen und die immaterielle Anlage länger als ein Jahr genutzt wird.
  • Beschaffung: Oberbegriff für den Kauf, das Mieten oder das Leasing von Waren und Dienstleistungen, z.B. Mobilien.

Finanzielle Kompetenzen für Beschaffungen

Gemäss Finanzhandbuch der UZH, Kapitel 2.

  • unter CHF 10'000: Beschaffungen liegen in der Kompetenz der Organisationseinheiten und können nicht über den Investitionskredit Mobilien finanziert werden.
  • über CHF 10'000: Beschaffungen liegen ausserhalb der Kompetenz der Organisationseinheiten. Finanzierung über den Investitionskredit Mobilien, Einrichtungskredite oder Drittmittel ist möglich, sofern entsprechende Budgets vorhanden sind. Die Bestellfreigabe muss über die Webapplikation des Bereichs Mobilien beantragt werden.

Eigentum und Besitz von Mobilien

Gemäss Finanzhandbuch der UZH, § 77.
Bitte vollständige Weisung zum Umgang mit mobilen Anlagen beachten!

  • Die UZH ist in der Regel Eigentümerin der durch Mittel der UZH finanzierten Mobilien
  • Die UZH übergibt die Mobilien zur Nutzung in den Besitz der Institute, Seminare und Kliniken
  • Der Besitz von Mobilien ist mit Pflichten, z.B. der angemessenen Wartung der Geräte, verbunden

Weiterführende Informationen